Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht – Teil 2
Ich bin krankgeschrieben und habe dann trotzdem die Kündigung von meinem Arbeitgeber in meinem Briefkasten gefunden. Während der Krankheit darf mir doch keine Kündigung zugehen, oder?
Doch. Auch wenn jemand krank ist, kann ihm trotzdem die Kündigung zugehen. Krankheit (wie auch Urlaub oder Weihnachten) verhindern nicht, dass eine Kündigung zugehen kann. Mit dem Zugang der Kündigung beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu laufen.
Mein Arbeitgeber kündigt mir, weil ich krank bin. Das ist doch unzulässig, oder?
Es kommt darauf an. Die sogenannte krankheitsbedingte Kündigung kann zulässig sein, ist aber für den Arbeitgeber schwierig zu begründen. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt u.a. davon ab, ob es sich bei der Erkrankung um einen kurzfristigen, langhaltenden oder sogar dauerhaften Zustand handelt. Zudem hat der Arbeitgeber zu beachten, dass ggf. das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) durchzuführen ist.