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Update zu Schindluder mit der DSGVO

Datenschutz
Foto: momius - Fotolia
Foto: © momius - Fotolia

Wie wir bereits berichtet hatten, hatte uns eine gewerbliche Mandantin eine ihr von einer Rechtsanwaltskanzlei zugesandte wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt. In dieser Abmahnung behaupteten die Anwälte, dass sie von einer Mitbewerberin unserer Mandantin bevollmächtigt wären, angebliche Verstöße gegen die DSGVO abzumahnen. Hierfür stellten die Abmahnanwälte 281,30 EUR netto in ihre Vergütungsberechnung und forderten unsere Mandantin zur Beseitigung des angeblichen Verstoßes und zur Zahlung auf. Wie sich herausstellte, hat der Mitbewerber unserer Mandantin diese Abmahnanwälte gar nicht beauftragt und auch keine Vollmacht unterschrieben.

Wir haben den Sachverhalt sowohl der örtlich zuständigen  Rechtsanwaltskammer Düsseldorf vorgelegt wie auch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Wir haben heute von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Mitteilung erhalten, dass sie nunmehr tätig geworden ist und entsprechende berufsrechtliche Schritte prüft. Parallel laufen die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen weiter.

20. Juni 2018/von Dr. jur. Volker Heise
Schlagworte: Abmahnung, DSGVO, Verstoß
https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/11/Datenschutz-Datenschutzbeauftragter-Rechtsanwalt-Dr-Heise-u.Beume_.jpg 533 800 Dr. jur. Volker Heise https://heise-beume.de/wp-content/uploads/2019/08/Logo_HB.svg Dr. jur. Volker Heise2018-06-20 14:50:082019-12-07 12:35:42Update zu Schindluder mit der DSGVO

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Schindluder mit der DSGVO – Abmahnanwälte spiegeln offenbar Bevollmächtigung... Foto: © Marco2811 - Fotolia Praktische Fortbildung im Motorradrecht
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