Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine richtungsweisende Entscheidung (Rechtssache C-68/17, Urteil vom 11.09.2018) zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht getroffen.
Bislang haben die verfassten Kirchen in Deutschland im Rahmen des Arbeitsrechts einen gewissen Sonderstatus und genießen z.B. in Fragen des Kündigungsschutzes Sonderrechte.
Es gibt bislang im kirchlichen Arbeitsrecht sowohl für die evangelische als auch die katholische Kirche eigenständige arbeitsrechtliche Regelungen, die sich z.T. deutlich von dem übrigen Arbeitsrecht unterscheiden.