Ein Rechtsanwalt kündigte seiner Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten das Arbeitsverhältnis und ließ das Kündigungsschreiben durch einen Boten in den Briefkasten der Mitarbeiterin einwerfen. Hierbei handelte es sich jedoch um einen Sonntag. Strittig ist, wann das Kündigungsschreiben zugegangen ist.
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