Das Kammergericht Berlin kam als Berufungsinstanz (Urteil vom 31.05.2017, Aktenzeichen 21 U 9/16) zu dem Ergebnis, dass die Eltern einer Verstorbenen keinen Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter erhalten dürfen. Damit gaben die Richter Facebook Recht.
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